Kostenerstattung osteopathischer Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung
Sonntag, 8. Juli 2012
Seit dem 01.01.2012 hat die Techniker KK als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland einen Meilenstein im Bezug auf Kostenerstattung in der Osteopathie gelegt. Im Zuge dessen haben weitere gesetzliche Krankenkassen sich ein Beispiel daran genommen und ebenfalls ihren Leistungskatalog diesbezüglich ausgedehnt.
Schauen Sie bitte auf der Internetseite des Bundesverband Osteopathie e.V., ob auch ihre Krankenkasse dazu gehört. Oder kontaktieren Sie ihre Krankenkasse direkt und erörtern die Situation der Kostenerstattung.